Wir machen Sie auf Artikel 253 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Erschleichung einer falschen Beurkundung) aufmerksam, der Folgendes stipuliert: "Wer durch Täuschung bewirkt, dass ein Beamter oder eine Person öffentlichen Glaubens eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet, namentlich eine falsche Unterschrift oder eine unrichtige Abschrift beglaubigt, wer eine so erschlichene Urkunde gebraucht, um einen andern über die darin beurkundete Tatsache zu täuschen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Um Ihre Identität zu überprüfen und Ihre Unterschrift zu beglaubigen, werden Sie uns Fotos von Ihren Dokumenten und sich selber schicken. Diese Daten werden ausschliesslich zur Überprüfung Ihrer Identität und zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift verwendet und werden nach der Beglaubigung Ihrer Unterschrift sofort aus allen unseren Datenbanken gelöscht.